Informationsplicht nach Tierschutzgesetz § 21
Werte Kunden
Sie sind laut Tierschutzgesetz § 21 verpflichtet Ihren Kunden beim Kauf von Wirbeltieren, die dieser noch nicht gehalten hat, schriftliche Informationen über deren artgerechte Haltung zur Verfügung zu stellen.
Auszug Tierschutzgesetz § 21, Absatz 5, Punkt 2:
"derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; ... "
Wir können Sie hierbei mit unseren ausgedruckten Steckbriefen unterstützen. Diese werden im A4 Format gedruckt und beinhalten jeweils vier Pflegehinweise einer Art. Sollten Sie dementsprechend einen Bedarf haben, sprechen Sie mit uns.
Gern drucken wir für Sie auch die Etiketten für Ihre Aquarien.
Ausdruck Merkblätter und Beckenetiketten
Bitte melden Sie sich an, um Ihre benötigten Beckenetiketten (ca. 10,5cm x 4cm) oder die Merkblätter zur Mitgabe an Ihre Kunden selbst auszudrucken.